Bestätigung des Landratsamtes über die Zulassung, Bescheinigungen gem. §43 IfSG (Gesundheitszeugnisse) auszustellen

Herr Wolfgang Meierin verfügt seit 2003 über die Zulassung, Bescheinigungen gem. §43 IfSG auszustellen, im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes München.

  • Gesundheitszeugnis München

Gesundheitszeugnis München – Nachweis der offiziellen Zulassung

Wer im Raum München ein Gesundheitszeugnis benötigt – etwa für Tätigkeiten in der Gastronomie, im Lebensmittelverkauf oder in medizinischen Einrichtungen – kann dieses bequem online beantragen. Grundlage für die Ausstellung ist eine gesetzlich geregelte Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG), die in digitaler Form absolviert werden kann.

Die hier bereitgestellte Zulassungsbescheinigung dokumentiert, dass die Ausstellung des Gesundheitszeugnisses auf einer gültigen Erlaubnis nach geltendem Recht basiert. Damit ist sichergestellt, dass das ausgestellte Dokument bundesweit anerkannt wird – auch durch Arbeitgeber, Behörden und Gesundheitseinrichtungen im Großraum München.

Unser Angebot richtet sich insbesondere an Personen, die schnell und unkompliziert ein Gesundheitszeugnis in München benötigen – etwa für neue Arbeitsverhältnisse oder Nebenjobs. Die Belehrung erfolgt bequem von zu Hause aus, inklusive Identitätsprüfung und direktem PDF-Download des Zeugnisses.

Bei Fragen zur Gültigkeit oder zum Ablauf stehen wir jederzeit gern zur Verfügung.