Schnell-Video-Kurs, Online
Folgebelehrung nach §§ 42, 43 IfSG
Folgebelehrung nach §§ 42, 43 IfSG
✓rund um die Uhr ✓deutschlandweit gültig ✓Zertifikat per E-Mail kommt direkt zum Ausdrucken
Verfügbarkeit für Abholungen konnte nicht geladen werden
Der Kurs ist in verschiedenen Sprachen verfügbar, die Auswahl erfolgt automatisch nach der Bestellung:
Albanisch 🇦🇱 | Arabisch 🇦🇪 | Bosnisch 🇧🇦 | Bulgarisch 🇧🇬 | Chinesisch 🇨🇳 | Englisch 🇬🇧 | Deutsch 🇩🇪 | Französisch 🇫🇷 | Griechisch 🇬🇷 | Italienisch 🇮🇹 | Japanisch 🇯🇵 | Koreanisch 🇰🇷 | Kroatisch 🇭🇷 | Polnisch 🇵🇱 | Rumänisch 🇷🇴 | Slowakisch 🇸🇰 | Thailändisch 🇹🇭 | Türkisch 🇹🇷 | Ungarisch 🇭🇺
Wichtige Informationen zur Gültigkeit:
Diese Folgebelehrung des Infektionsschutzgesetz ist nur gültig, wenn du bereits zuvor eine Erstbelehrung gemäß §§ 42, 43 IfSG absolviert hast.
Dabei spielt es keine Rolle, wo du deine Erstbelehrung gemacht hast – ob bei uns oder an einer anderen Stelle.
Eine Erstbelehrung ist jedoch zwingend erforderlich, da eine Nachfolgebelehrung ohne vorherige Erstbelehrung nicht gültig ist.
Wenn du also bereits ein Gesundheitszeugnis (Erstbelehrung) besitzt, musst du deine Kenntnisse alle zwei Jahre auffrischen. Der Gesetzgeber schreibt dies ausdrücklich vor:
Gemäß § 43 Abs. 4 IfSG:
Arbeitgeber (oder Beauftragte) müssen alle Beschäftigten, die Tätigkeiten nach § 42 IfSG ausüben, spätestens alle zwei Jahre erneut belehren.
Die Teilnahme ist zu dokumentieren.
Wir achten darauf, dass unser Online-Kurs diese gesetzlichen Vorgaben erfüllt und deine Teilnahme ordnungsgemäß dokumentiert wird.
Wenn du unsicher bist, ob deine letzte Belehrung noch gültig ist, kannst du uns jederzeit kontaktieren.
Ablauf
1. Kurs bestellen
Buche die Nachfolgebelehrung direkt hier auf der Seite.
2. E-Mail öffnen & Ausweis bereithalten
Nach der Bestellung erhältst du automatisch eine E-Mail mit allen Informationen.
Halte deinen Personalausweis oder Reisepass bereit, um dich zu identifizieren.
WICHTIG: An dieser Stelle kannst du, falls nötig, neue Personendaten angeben, falls das Zertifikat auf einen anderen Namen ausgestellt werden soll.
3. Schulungsunterlagen auswählen
Nach der Identitätsprüfung erhältst du Zugriff auf die Unterlagen und das begleitende Audiomaterial zur Auffrischung deiner Kenntnisse im Infektionsschutz.
Alle Inhalte stehen dir online zur Verfügung – bequem von zu Hause oder unterwegs.
4. Prüfung absolvieren
Nachdem du die Materialien durchgearbeitet hast, beantwortest du die Prüfungsfragen online.
Du kannst jederzeit pausieren und später fortsetzen.
5. Zertifikat erhalten
Nach Bestehen wird dein Zertifikat automatisch erstellt und dir direkt per E-Mail zugeschickt. Es ist bundesweit gültig und bestätigt, dass du deine gesetzlich vorgeschriebene Nachbelehrung erfolgreich absolviert hast.



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Wichtiger Hinweis: Für die Teilnahme an unserem Online-Kurs zur Infektionsschutz-Nachfolgebelehrung benötigen wir von dir folgende Informationen: eine gültige E-Mail-Adresse, eine Telefonnummer sowie ein Foto der Vorder- und Rückseite deines Personalausweises oder Reisepasses. Bitte halte diese Daten vor Kursbeginn bereit.
Rückgabe / Widerruf: Bitte beachte, dass es sich bei unseren Kursen um digitale Produkte handelt, die dir unmittelbar nach der Bestellung online zur Verfügung gestellt werden. Aufgrund dieser Produktart besteht kein Rückgabe- oder Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 5 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Datenschutz: Mit deiner Bestellung auf unserer Webseite – egal ob kostenfrei oder kostenpflichtig – stimmst du der Speicherung deiner Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zu. Wir legen großen Wert auf den Schutz deiner persönlichen Informationen und behandeln alle Daten vertraulich und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen.
FAQ zur Folgebelehrung IfSG
Was ist eine Folgebelehrung?
Die Folgebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz ist für alle Beschäftigten Pflicht, die bereits eine Erstbelehrung nach §§ 42, 43 IfSG absolviert haben und weiterhin mit Lebensmitteln arbeiten. Arbeitgeber müssen diese Wiederholungsbelehrung mindestens alle zwei Jahre durchführen und dokumentieren.
Welche Voraussetzungen brauche ich?
Du brauchst eine gültige E-Mail-Adresse, Internetzugang und ein Ausweisdokument zur Identitätsprüfung. Jede zu belehrende Person benötigt eine eigene E-Mail-Adresse, damit Kurse und Zertifikate eindeutig zugeordnet werden können.
Wie läuft die Folgebelehrung online ab?
Nach der erfolgreichen Online-Verifikation deine Identität erhältst du sofort Zugriff auf das Video-Training mit den aktuellen Hygiene- und Infektionsschutzinhalten. Danach bestätigst du die Teilnahme digital – dein Teilnahmezertifikat wird automatisch erstellt und per E-Mail versendet.
Wie lange dauert die Folgebelehrung?
In der Regel unter 10 Minuten. Der Kurs ist kompakt aufgebaut und kann jederzeit – auch auf dem Smartphone – absolviert werden.
Was muss ich vorbereiten?
Du brauchst nur eine gültige E-Mail-Adresse und Internetzugang. Eine Identitätsprüfung ist bei der Folgebelehrung nach IfSG genauso erforderlich. Nach dem Start kannst du direkt mit der Schulung beginnen.
Nicht alles dabei?
In unseren ausführlichen FAQs beantworten wir alle weiteren Fragen zur Belehrung, Anmeldung und Zertifikatserstellung.
Wichtige Aspekte der Folgebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz für die Arbeit mit Lebensmitteln
Die Arbeit im Lebensmittelbereich erfordert nicht nur fachliches Know-how und Leidenschaft, sondern auch ein tiefes Verständnis und eine strikte Einhaltung von Hygienevorschriften. Die Hygienebelehrung spielt hierbei eine zentrale Rolle, um die Sicherheit und Gesundheit sowohl der Mitarbeitenden als auch der Konsumenten zu gewährleisten.
Insbesondere die Folgebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (§§ 42, 43 IfSG) ist ein essenzieller Bestandteil dieses Prozesses und sorgt dafür, dass bestehende Kenntnisse regelmäßig aufgefrischt werden.
Warum sind Hygienebelehrungen so wichtig?
Hygienebelehrungen dienen dazu, Mitarbeitende im Lebensmittelbereich über wichtige Hygienestandards und -praktiken zu informieren. Sie beinhalten Informationen über die Übertragungswege von Infektionen, persönliche Hygienemaßnahmen, die korrekte Handhabung von Lebensmitteln und die Vermeidung von Kreuzkontaminationen.
Durch diese Belehrungen wird sichergestellt, dass alle Beteiligten über das notwendige Wissen verfügen, um Lebensmittel sicher zu produzieren, zu verarbeiten und zu präsentieren.
Die Bedeutung der Folgebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
Die Erstbelehrung bildet die Grundlage für das Verständnis und die Anwendung von Hygienemaßnahmen im Umgang mit Lebensmitteln. Doch die Folgebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), die alle zwei Jahre erneuert werden muss, ist ebenso wichtig.
Sie dient dazu, das Wissen zu aktualisieren, über neue Vorschriften zu informieren und sicherzustellen, dass die Hygienestandards dauerhaft eingehalten werden.
Hygienebelehrung online – eine flexible Lösung
Mit dem Fortschritt der Digitalisierung bieten sich neue Möglichkeiten, diese wichtigen Belehrungen effizienter und flexibler zu gestalten. Eine Folgebelehrung Infektionsschutzgesetz online durchzuführen, ermöglicht es Mitarbeitenden, sich zeit- und ortsunabhängig weiterzubilden.
Online-Plattformen bieten interaktive Kurse, die nicht nur theoretisches Wissen vermitteln, sondern auch durch Praxisbeispiele und Tests das Gelernte festigen. Diese Flexibilität ist besonders vorteilhaft für Betriebe, die rund um die Uhr arbeiten oder über ein großes Team verfügen.
Fazit
Die regelmäßige Teilnahme an Hygienebelehrungen, insbesondere an der Folgebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz, ist unerlässlich für alle, die im Lebensmittelbereich tätig sind. Sie gewährleistet, dass die Standards der Lebensmittelsicherheit und -hygiene stets aktuell bleiben und konsequent umgesetzt werden.