Wie funktioniert die Belehrung nach IfSG §42, 43?
Unsere Infektionsschutzbelehrung wird digital durchgeführt, sowohl in schriftlicher Form als auch als Audioversion, und wird anschließend durch einen kurzen Test überprüft. Dieser Prozess kann bequem über mobile Geräte wie Handys, Tablets oder Desktop-Computer durchgeführt werden. Sobald die Fragen erfolgreich beantwortet wurden, erhalten Sie Ihr Zertifikat für die Gesundheitsbelehrung direkt per E-Mail-Versand. Dies geschieht kurz nach Abschluß ihrer Prüfung, sodass Sie das Zertifikat zeitnah bei Ihrem Arbeitgeber oder Auftraggeber vorlegen können.
Darüber hinaus bieten wir Unternehmen und Organisationen, wie beispielsweise Pflege- und Altenheimen, Gaststätten oder Kantinen, die Möglichkeit, Gruppenbelehrungen zu buchen. Dies ermöglicht eine unkomplizierte Ausstellung vieler Infektionsschutzbelehrungen auf einmal.
Bitte beachten Sie, dass der ständige Aufenthaltsort oder Wohnort im Landkreis Ebersberg liegen sollte oder dass die beabsichtigte Arbeitsstelle, für die Sie die Erstbelehrung benötigen, sich im Landkreis Ebersberg befindet. Das Zertifikat der Belehrung ist jedoch örtlich unbeschränkt und deutschlandweit gültig!
Für inhaltliche Fragen zur Infektionsschutzbelehrung stehen wir Ihnen jederzeit per E-Mail zur Verfügung. Bitte nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten, und wir werden Ihnen so schnell wie möglich antworten.