Sie benötigen ein Gesundheitszeugnis bzw. eine Hygienebelehrung / Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz §42 und 43?

Nach deutschem Recht ist es erforderlich, dass Sie vor der erstmaligen Ausübung einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich, der Gastronomie oder im Ausstellergewerbe eine Belehrung und Bescheinigung gemäß § 43 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes erhalten. Diese Belehrung wird auch als Gesundheitszeugnis, Hygienebelehrung oder Gesundheitsbelehrung bezeichnet.

Die Ausstellung dieser Belehrung kann ausschließlich durch Ihr örtliches Gesundheitsamt oder einen zugelassenen Facharzt erfolgen. Dr. med. Johannes Wiesholler verfügt seit 2012 über die Zulassung zur Ausstellung von Bescheinigungen gemäß § 43 des Infektionsschutzgesetzes, auch bekannt als Gesundheitszeugnis. Diese Infektionsschutzbelehrungen sind deutschlandweit gültig und anerkannt.

Kann ich für eine andere Person die Bestellung ausführen?

Dies ist kein Problem. Nach der Bestellung erhalten Sie eine E-Mail mit einem weiterführenden Link. Hier haben Sie die Möglichkeit die Angaben zur Person zu korrigieren, welche das Zertifikat erhalten soll.

Diese Situation tritt häufig auf, beispielsweise wenn in einem Haushalt nur eine Person über eine online Bezahlmöglichkeit wie PayPal verfügt oder Eltern für ihre heranwachsenden Kinder bestellen.

Wie funktioniert die Belehrung nach IfSG §42, 43?

Unsere Infektionsschutzbelehrung wird digital durchgeführt, sowohl in schriftlicher Form als auch als Audioversion, und wird anschließend durch einen kurzen Test überprüft. Dieser Prozess kann bequem über mobile Geräte wie Handys, Tablets oder Desktop-Computer durchgeführt werden. Sobald die Fragen erfolgreich beantwortet wurden, erhalten Sie Ihr Zertifikat für die Gesundheitsbelehrung direkt per E-Mail-Versand. Dies geschieht kurz nach Abschluß ihrer Prüfung, sodass Sie das Zertifikat zeitnah bei Ihrem Arbeitgeber oder Auftraggeber vorlegen können.

Darüber hinaus bieten wir Unternehmen und Organisationen, wie beispielsweise Pflege- und Altenheimen, Gaststätten oder Kantinen, die Möglichkeit, Gruppenbelehrungen zu buchen. Dies ermöglicht eine unkomplizierte Ausstellung vieler Infektionsschutzbelehrungen auf einmal.

Bitte beachten Sie, dass der ständige Aufenthaltsort oder Wohnort im Landkreis Ebersberg liegen sollte oder dass die beabsichtigte Arbeitsstelle, für die Sie die Erstbelehrung benötigen, sich im Landkreis Ebersberg befindet. Das Zertifikat der Belehrung ist jedoch örtlich unbeschränkt und deutschlandweit gültig!

Für inhaltliche Fragen zur Infektionsschutzbelehrung stehen wir Ihnen jederzeit per E-Mail zur Verfügung. Bitte nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten, und wir werden Ihnen so schnell wie möglich antworten.

Multi-language durch KÜNSTLICHE INTELLIGENZ

Begleitende Audio Dateien ohne zusätzliche Kosten

Unsere Online Infektionsschutzbelehrung steht Ihnen zusätzlich als barrierefreies Audio-File in 11 verschiedenen Sprachen zur Verfügung. Nach Abschluss des Kaufs erhalten Sie automatisch und kostenlos das entsprechende Audio-File zusammen mit Ihren textlichen Prüfungsvorbereitungen.

Ausschnitt aus der Infektionsschutzbelehrung in Deutsch

Ausschnitt aus der Infektionsschutzbelehrung in Arabic

Ausschnitt aus der Infektionsschutzbelehrung in Spanish

Ausschnitt aus der Infektionsschutzbelehrung in English

Ausschnitt aus der Infektionsschutzbelehrung in Russian