Fragen & Antworten zur Infektionsschutzbelehrung nach §§ 42, 43 IfSG

Nachfolgend haben wir Ihnen ein paar wichtige Informationen zusammengestellt:

Einklappbarer Inhalt

Was bedeutet: Zuständigkeitsbereich Landkreis Ebersberg?

Wenn Sie bei uns einen Online-Kurs für die Infektionsschutzbelehrung nach §§ 42, 43 IfSG bestellen und zum Zeitpunkt der Bestellung nur eine der folgenden Situationen auf Sie zutrifft, gilt der Zuständigkeitsbereich des Landkreis Ebersberg für Sie:

1. Sie planen möglicherweise in Zukunft eine Arbeitsstelle im Landkreis Ebersberg anzunehmen.

ODER:

2. Sie haben eine Arbeitsstelle im Landkreis Ebersberg, für die Sie eine Infektionsschutzbelehrung nach den §§ 42 und 43 IfSG benötigen

ODER

3. Sie haben oder hatten zuletzt Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Ebersberg.

Bitte beachten Sie, dass die Kurse deutschlandweit gültig sind, aber der Zuständigkeitsbereich Landkreis Ebersberg eine der zuvor genannten Bedingungen erfüllen muss, um den Kurs bei uns zu bestellen.

AUSWEISERKENNUNG: Probleme bei der Verifikation

  1. Bitte stellen Sie sicher, dass die von Ihnen eingegebenen Daten exakt mit den Angaben in Ihrem Ausweisdokument übereinstimmen. Wenn die eingegebenen Daten nicht mit den Informationen auf Ihrem Ausweis übereinstimmen, kann keine Überprüfung Ihrer Identität durchgeführt werden.
  2. Wir empfehlen Ihnen, vorrangig mobile Geräte zu verwenden. Die Erkennung oder das Hochladen von Ausweisdokumenten über einen PC oder Desktop-Computer funktioniert in der Regel aus technischen Gründen schlechter als die Verwendung eines mobilen Endgeräts wie beispielsweise eines Handys. Wir empfehlen Ihnen daher, die Erkennung mit einem mobilen Gerät durchzuführen. Die weiteren Schritte und die Überprüfung können anschließend weiterhin auf Ihrem PC oder Desktop-Computer erfolgen.
  3. Persönliche Video-Identifikation: Bei der Verifizierung Ihrer Identität haben Sie zwei Auswahlmöglichkeiten. Sie können entweder die automatische Ausweiserkennung nutzen oder eine persönliche Identifikation durch ein Gespräch mit dem Verifikationsanbieter wählen. Falls die automatische Erkennung mehrmals fehlschlägt, empfehlen wir Ihnen, die persönliche Identifikationsoption auszuprobieren.

Kann ich aus dem Ausland bestellen?

Nein! Aufgrund rechtlicher Bestimmungen ist es bedauerlicherweise nicht möglich, Bestellungen aus dem Ausland für eine Infektionsschutzbelehrung nach §§ 42, 43 IfSG anzunehmen.

KEINE E-MAIL erhalten nachdem ich bestellt habe. Was kann ich tun?

BITTE LESEN SIE AUCH DEN PUNKT: Bezahlt mit SOFORTÜBERWEISUNG!

Nach dem Kauf erhalten Sie maximal 30-60 Minuten E-Mails von unserem System mit weiteren Informationen. In der Regel erfolgt dies sogar schneller. Die genaue Zeit hängt von der Auslastung unserer eingesetzten CLOUD-Systeme ab.

Prüfen Sie bitte in jedem Falle Ihren JUNK/SPAM Posteingang.

Sollten Sie spätestens 60 Minuten nach Bestellung noch keine E-MAIL erhalten haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, oder senden Sie uns eine E-Mail an
medical@dein-gesundheitszeugnis.de.

Aus der Erfahrung heraus, handelt es sich bei nicht zugestellten E-Mails in mehr als 90% der Fälle um die falsche Angabe einer E-Mail Adresse während der Bestellung. Wir können dies problemlos für Sie korrigieren.

SOFORTÜBERWEISUNG/KLARNA: Ich habe keine E-Mail nach dem Kauf erhalten. Warum?

Bei "SOFORTÜBERWEISUNG/KLARNA" kann es bis zu 5 Werktage dauern, bis wir das Geld von Ihrer Bank erhalten. Wir versenden die Schulungsunterlagen erst nach Geldeingang an Sie. Leider können wir den Geldeingang seitens "SOFORTÜBERWEISUNG/KLARNA" nicht beschleunigen. Bitte gedulden Sie sich, oder wählen Sie eine andere Bezahlmethode.

Ich habe ausversehen doppelt bezahlt, bzw. den Test zweimal gekauft.

Bitte schreiben Sie uns. Nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular.

Was ist der Unterschied zwischen Erst- und Nachfolgebelehrung?

Nach deutschem Recht benötigt jede Person bei einer erstmaligen Ausübung einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich, Gastronomie und auch Ausstellergewerbe eine Belehrung und Bescheinigung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz. Wurde diese Belehrung noch nie durchgeführt, muss diese erstmals durch das zuständige Gesundheitsamt oder einen dafür bevollmächtigten Arzt durchgeführt werden. In einem solchen Falle benötigen Sie eine ERSTBELEHRUNG.

Alle zwei Jahre nach erfolter Erstbelehrung ist eine NACHFOLGEBELEHRUNG notwendig. Diese kann in der Regel auch innerhalb eines Unternehmens durch eine hierfür autorisierte Person erfolgen. Steht eine solche Person nicht zur Verfügung, können Sie die Nachfolgebelehrung gerne hier über unser Portal durchführen.

Gerade bei großen Unternehmen mit mehreren hundert Mitarbeitern fehlt oftmals der Überblick, welche Personen noch über eine gültige Erklärung verfügen, oder nicht. Auch hier bietet sich zur besseren Kontrolle die Buchung von Nachfolgebelehrungen über unser Portal an.

Nachfolgebelehrungen sind nur dann gültig, wenn "irgendwann" einmal davor eine Erstbelehrung stattgefunden hat. Hierbei ist es nicht wichtig, ob die Erstbelehrung bei uns oder einer anderen Stelle erfolgte. Wichtig ist lediglich, dass Sie eine Erstbelehrung nachweisen können.

Wie lange ist die Infektionsschutzbelehrung gültig?

Die Bescheinigung ist ein Leben lang gültig unter der Voraussetzung, dass innerhalb von 3 Monaten nach Aushändigung der Bescheinigung die Tätigkeit aufgenommen wird und dass spätestens alle 2 Jahre eine Folgebelehrung durch den Arbeitgeber erfolgt. Kann die Nachfolgebelehrung nicht durch den Arbeitgeber erfolgen, können Sie die Nachfolgebelehrung hier auf unserem Portal durchführen.

Was passiert wenn ich ohne Belehrung arbeite?

Wenn Sie oder Mitarbeiter ohne Belehrung in Umgebungen arbeiten, die aus Gründen der Hygiene nur mit einer Infektionsschutzbelehrung nach §§ 42,43 IfSG betreten werden dürfen, kann dies bei einer Prüfung durch das zuständige Gesundheitsamt zu empfindlichen Strafen führen. Bei wiederholten Verstößen kann es zum Entzug der Betriebserlaubnis kommen.

Kommt es beispielsweise zu Verunreinigungen und anschließenden Krankheiten (z.B. durch Keime im Essen) bei Gästen, können ein Sachverhalt der Körperverletzung, oder andere strafrechtlich relevante Aspekte vorliegen.

Wann erhalte ich mein Zertifikat über die Infektionsschutzbelehrung?

Nach der Bestellung erhalten Sie E-Mails mit weiteren Informationen zu Ihrem Kurs. Voraussetzung zum Erhalt des Zertifikates ist, dass Sie eine Prüfung auf unserem Portal durchführen.

Sobald Sie die Prüfung durchgeführt und an uns übermittelt haben, werden Ihre Antworten von einem unserer zugelassen Ärzte überprüft.

In der Regel erfolgt die Übersendung Ihrer Urkunde innerhalb weniger Stunden,

Jemand anderes hat bezahlt als die Person, welche den Kurs durchführt. Geht das?

Dies ist kein Problem. Nach der Bestellung erhalten Sie eine E-Mail mit einem weiterführenden Link. Hier haben Sie die Möglichkeit die Angaben zur Person zu korrigieren, welche das Zertifikat erhalten soll.

Ich habe mein Zertifikat nicht erhalten. Was kann ich tun?

Sobald sie Ihre Prüfungsfragen ausgefüllt und an uns übermittelt haben, senden wir Ihnen Ihr Zertifikat bei bestandener Prüfung innerhalb von ca. 60 Minuten zu.

Sollten Sie keine E-Mail erhalten haben, prüfen Sie bibte folgendes:

1. Prüfen Sie bitte Ihren JUNK/SPAM Maileingang.
2. Überprüfen Sie, welche E-Mail Sie bei der Bestellung angegeben haben. Diese muß nicht unbedingt mit der Person übereinstimmen, welche die Belehrung durchgeführt hat. Bitten Sie ggf. die Person nachzusehen, welche die Belehrung ursprünglich gekauft hat.

Sollten Sie nicht fündig werden, senden Sie uns bitte eine Nachricht über unser Kontaktformular.

Warum muß ich meinen Ausweis, Führerschein oder ähnliches mit Bild hochladen?

Bei der Infektionsschutzbelehrung nach §§ 42, 43 IfSG handelt es sich um ein amtliches Zertifikat, welches für Nachweise an Behörden dient. Um sicherzustellen, dass das Zertifikat tatsächlich an die Person ausgestellt wird, welche den Test durchgeführt hat, ist er Nachweis Ihres Personalausweises dringend notwendig.

Das Zertifikat wurde auf einen falschen Namen / Adresse ausgestellt.

Bitte schreiben Sie uns. Nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular.

Problem nicht gefunden?

Sollten Sie für Ihr Anliegen nicht fündig geworden sein und weiterhin Hilfe benötigen, verwenden Sie gerne unser Kontaktformular.