Wie lange ist meine Belehrung gültig?
Ihre Infektionsschutzbelehrung hat eine Gültigkeitsdauer von 2 Jahren ab dem Ausstellungsdatum. Dies bedeutet, dass Sie innerhalb dieses Zeitraums berechtigt sind, die betreffende Tätigkeit auszuüben, für die die Infektionsschutzbelehrung erforderlich ist.
Nach Ablauf der 2-jährigen Gültigkeitsdauer ist es erforderlich, eine Auffrischung der Infektionsschutzbelehrung vorzunehmen. Die Auffrischung stellt sicher, dass Sie weiterhin über die aktuellsten Informationen zu Hygienevorschriften und Infektionsschutzmaßnahmen verfügen. Dies ist wichtig, um die Sicherheit und Gesundheit aller Beteiligten zu gewährleisten.
Wir empfehlen Ihnen, den Ablauf Ihrer Infektionsschutzbelehrung im Blick zu behalten und rechtzeitig eine Auffrischung vorzunehmen, um Unterbrechungen in Ihrer Tätigkeit zu vermeiden. Sie können sich an die örtlichen Gesundheitsbehörden oder zuständigen Stellen wenden, um weitere Informationen über den genauen Ablauf der Auffrischung zu erhalten und den entsprechenden Termin zu vereinbaren.
Die regelmäßige Aktualisierung Ihrer Infektionsschutzbelehrung gewährleistet, dass Sie stets über das erforderliche Wissen und die entsprechenden Kenntnisse verfügen, um angemessen auf Infektionsrisiken zu reagieren und einen sicheren Arbeits- oder Betriebsablauf zu gewährleisten.
Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Auffrischung Ihrer Infektionsschutzbelehrung.