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Dr. med. Johannes Wiesholler

Folgebelehrung nach §§ 42, 43 IfSG

Folgebelehrung nach §§ 42, 43 IfSG

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Verschiedene Sprachen nach Bestellung zur Auswahl verfügbar:

Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent,

Wichtige Informationen zur Gültigkeit der Infektionsschutzbelehrung:

Bitte beachten Sie, dass dieser Kurs nur gültig ist, wenn Sie bereits in der Vergangenheit eine Erstbelehrung absolviert haben. Es spielt dabei keine Rolle, wo Sie die Erstbelehrung durchgeführt haben - dies kann entweder bei uns oder an einer anderen Stelle erfolgt sein. Allerdings ist eine Erstbelehrung als Hygienebelehrung zwingend erforderlich, da eine Nachfolgebelehrung ohne vorherige Erstbelehrung ungültig ist.

Falls Sie bereits eine Erstbelehrung gemäß den §§ 42 und 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) erhalten haben, müssen Sie diese alle zwei Jahre auffrischen. Der Gesetzgeber schreibt dies wie folgt vor:

Gemäß § 43 Belehrung, Absatz 4: Der Arbeitgeber (oder von ihm Beauftragte) hat Personen, die eine der in § 42 Abs. 1 Satz 1 oder 2 genannten Tätigkeiten ausüben, nach Aufnahme ihrer Tätigkeit und im Weiteren alle zwei Jahre über die in § 42 Abs. 1 genannten Tätigkeitsverbote und über die Verpflichtung nach Absatz 2 zu belehren. Die Teilnahme an der Belehrung ist zu dokumentieren.

Wir legen großen Wert auf die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und die ordnungsgemäße Dokumentation der Teilnahme an der Infektionsschutzbelehrung. Sollten Sie Fragen zur Gültigkeit Ihrer bisherigen Erstbelehrung oder zur Auffrischung gemäß den gesetzlichen Vorgaben haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Um Ihnen den Zugang zur Infektionsschutz Nachfolgebelehrung so einfach wie möglich zu gestalten, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, den Kurs vollständig elektronisch und online bei uns zu buchen und durchzuführen. Dies ermöglicht Ihnen eine flexible Zeiteinteilung, sodass Sie den Kurs zur Hygienebelehrung bequem von zu Hause absolvieren können.

Ablauf

1. Bestellen:
Starten Sie den Prozess, indem Sie Ihre Bestellung für die Infektionsschutz Nachfolgebelehrung auf unserer Webseite aufgeben.

2. E-Mail erhalten und Ausweis bereithalten:
Nachdem Sie Ihre Bestellung abgeschickt haben, erhalten Sie eine E-Mail mit weiteren Informationen.
Halten Sie außerdem Ihren Personalausweis oder Reisepass bereit, um Sie identifizieren zu können.

WICHTIG: An dieser Stelle können Sie nochmals Ihre Daten der Person angeben und ggf. korrigieren, falls das Zertifikat auf einen anderen Namen ausgestellt werden soll, und vom Namen des Bestellers abweichen sollte.

3. Schulungsunterlagen auswählen:
Nachdem Ihre Identität bestätigt wurde, erhalten Sie Zugang zu unseren Schulungsunterlagen. Wählen Sie die entsprechenden Materialien aus, die für die Infektionsschutzbelehrung relevant sind. Sie erhalten sowohl schriftliche Prüfungsunterlagen, als auch eine begleitende Audio-Datei.

4. Prüfung ablegen:
Nachdem Sie die Schulungsunterlagen studiert haben, legen Sie die Prüfung zur Infektionsschutzbelehrung ab.

5. Zertifikat erhalten:
Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung erhalten Sie Ihre Hygienebelehrung via E-Mail zugestellt.

Unser Online-Kurs zur Infektionsschutzbelehrung umfasst alle erforderlichen Inhalte und vermittelt Ihnen das notwendige Wissen über Infektionswege, hygienische Verhaltensregeln und Maßnahmen zur Vorbeugung von Krankheiten im Lebensmittelbereich. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie eine offizielle Bescheinigung, die Ihre Teilnahme und Ihr erworbenes Wissen bestätigt.

Vollständige Details anzeigen

Wichtiger Hinweis: Für die Teilnahme an unserem Online-Kurs zur Infektionsschutz Nachfolgebelehrung benötigen wir von Ihnen folgende Informationen: Eine gültige E-Mail-Adresse, eine gültige Telefonnummer sowie ein Foto der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises oder Reisepasses. Wir bitten Sie, diese Informationen entsprechend bereitzuhalten.

Rückgabe/Widerruf: Bitte beachten Sie, dass es sich bei unseren Kursen um digitale Produkte handelt, die Ihnen unmittelbar nach Ihrer Bestellung zum Download online zur Verfügung gestellt werden. Aufgrund dieser Art des Produkts besteht kein Rückgabe- oder Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 5 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Datenschutz: Mit einer Bestellung auf unserer Webseite, sei es kostenfrei oder kostenpflichtig, stimmen Sie der Speicherung Ihrer Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zu. Wir legen großen Wert auf den Schutz Ihrer persönlichen Informationen und behandeln diese vertraulich gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen.

Wichtige Aspekte der Nachfolgebelehrung im Infektionsschutz für die Arbeit mit Lebensmitteln

Die Arbeit im Lebensmittelbereich erfordert nicht nur fachliches Know-how und Leidenschaft, sondern auch ein tiefes Verständnis und eine strikte Einhaltung von Hygienevorschriften. Die Hygienebelehrung spielt hierbei eine zentrale Rolle, um die Sicherheit und Gesundheit sowohl der Mitarbeitenden als auch der Konsumenten zu gewährleisten. Insbesondere die Nachfolgebelehrung nach §§ 42, 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ist ein essenzieller Bestandteil dieses Prozesses.


Warum sind Hygienebelehrungen so wichtig?


Hygienebelehrungen dienen dazu, Mitarbeitende im Lebensmittelbereich über wichtige Hygienestandards und -praktiken zu informieren. Sie beinhalten Informationen über die Übertragungswege von Infektionen, persönliche Hygienemaßnahmen, die korrekte Handhabung von Lebensmitteln und die Vermeidung von Kreuzkontaminationen. Durch diese Belehrungen wird sichergestellt, dass alle Beteiligten über das notwendige Wissen verfügen, um Lebensmittel sicher zu produzieren, zu verarbeiten und zu präsentieren.


Die Bedeutung der Nachfolgebelehrung


Die Erstbelehrung bildet die Grundlage für das Verständnis und die Anwendung von Hygienemaßnahmen im Umgang mit Lebensmitteln. Doch die Nachfolgebelehrung, die alle zwei Jahre erneuert werden muss, ist ebenso wichtig. Sie dient dazu, das Wissen aufzufrischen, über neue Erkenntnisse und Vorschriften zu informieren und sicherzustellen, dass die Hygienestandards kontinuierlich eingehalten werden.


Hygienebelehrung online – eine flexible Lösung


Mit dem Fortschritt der Digitalisierung bieten sich neue Möglichkeiten, diese wichtigen Belehrungen effizienter und flexibler zu gestalten. Eine Hygienebelehrung online durchzuführen, ermöglicht es den Mitarbeitenden, sich zeit- und ortsunabhängig weiterzubilden. Online-Plattformen bieten interaktive Kurse an, die nicht nur theoretisches Wissen vermitteln, sondern auch durch Praxisbeispiele und Tests das Gelernte festigen. Diese Flexibilität ist besonders vorteilhaft für Betriebe, die rund um die Uhr arbeiten oder über ein großes Team verfügen.

Die regelmäßige Teilnahme an Hygienebelehrungen, insbesondere an der Nachfolgebelehrung, ist unerlässlich für alle, die im Lebensmittelbereich tätig sind. Sie gewährleistet, dass die Standards der Lebensmittelsicherheit und -hygiene stets auf dem neuesten Stand sind und konsequent angewendet werden.