Schnell-Video-Kurs, Online
Erstbelehrung nach §§ 42, 43 IfSG
Erstbelehrung nach §§ 42, 43 IfSG
✓rund um die Uhr ✓schnell & unkompliziert ✓deutschlandweit gültig ✓mit Zertifikat per E-Mail direkt zum Ausdrucken
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Verschiedene Sprachen zur Auswahl verfügbar (Sprachauswahl erfolgt automatisch nach Ihrer Bestellung):
Albanisch 🇦🇱 | Arabisch 🇦🇪 | Bosnisch 🇧🇦 | Bulgarisch 🇧🇬 | Chinesisch 🇨🇳 | Englisch 🇬🇧 | Deutsch 🇩🇪 | Französisch 🇫🇷 | Griechisch 🇬🇷 | Italienisch 🇮🇹 | Japanisch 🇯🇵 | Koreanisch 🇰🇷 | Kroatisch 🇭🇷 | Polnisch 🇵🇱 | Rumänisch 🇷🇴 | Slowakisch 🇸🇰 | Thailändisch 🇹🇭 | Türkisch 🇹🇷 | Ungarisch 🇭🇺
Das Zertifikat ist dank unserer vollelektronischen Abwicklung und KI-basierten Ausweiserkennung rund um die Uhr, an jedem Tag und zu jeder Uhrzeit erhältlich. Unsere intelligenten Systeme werten Ihre Prüfung aus und erstellen anschließend vollautomatisch Ihr Zertifikat – unabhängig von der Tages- oder Nachtzeit.
Hinweis des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP)
Anlässlich aktueller Vollzugshinweise des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) bezüglich der örtlichen Zuständigkeit und der Gebühren möchten wir Ihnen Folgendes mitteilen, verbunden mit dem Hinweis, dass auch wir als beauftragte Ärzt*innen hieran gebunden sind: Unsere Tätigkeit als beauftragte Ärzt*in ist örtlich auf den Zuständigkeitsbereich des beauftragenden Gesundheitsamtes, in unserem Fall also des Öffentliches Gesundheitswesen des Landratsamtes Münchens, beschränkt. Dieser umfasst das Gebiet des Landkreises Münchens. Der Zuständigkeitsbereich richtet sich regelmäßig nach dem Wohnort (als 'gewöhnlichen Aufenthaltsort') der zu belehrenden Person, der somit im Landkreis München liegen muss.
In Einzelfällen, z.B. bei Sammelbelehrungen in Präsenz in Schulen, ist abweichend eine Zuständigkeit nach dem Tätigkeitsort vertretbar.
Vorbehaltlich zukünftiger Vollzugshinweise hinsichtlich der Umsetzung der digitalen Zuständigkeitsprüfung durch das StMGP hält es das StMGP derzeit für vertretbar, auf der entsprechenden Website darauf hinzuweisen, dass eine örtliche Zuständigkeit grundsätzlich nur dann besteht, wenn der Wohnort oder ständige Aufenthaltsort im Landkreis München liegt.
Hierauf haben wir hiermit hingewiesen.
Auch bei einer Online-Belehrung als Einzelbelehrung muss in geeigneter Weise sichergestellt werden, dass die belehrte Person persönlich anwesend ist und das Erlernte verstanden hat, z.B. durch eine Verständnisüberprüfung.
Dies haben wir durch unsere Prüfung ebenfalls berücksichtigt.
Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent,
laut §§ 42, 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ist vor der erstmaligen Tätigkeit im Lebensmittelbereich eine Infektionsschutzbelehrung und -bescheinigung erforderlich. Diese Maßnahme dient dem Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Vorbeugung von Infektionskrankheiten.
Um Ihnen den Zugang zur Infektionsschutzbelehrung zu erleichtern, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, den Kurs vollständig elektronisch und online zu buchen und durchzuführen. Dies ermöglicht Ihnen eine flexible Zeiteinteilung, sodass Sie den Kurs bequem von zu Hause aus absolvieren können.
Ablauf:
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Bestellen: Starten Sie den Prozess, indem Sie Ihre Bestellung für die Infektionsschutzbelehrung auf unserer Webseite aufgeben.
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E-Mail erhalten und Ausweis bereithalten: Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie eine E-Mail mit weiteren Informationen. Halten Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass bereit, um sich identifizieren zu können.
Hinweis: Hier können Sie nochmals Ihre persönlichen Daten überprüfen und gegebenenfalls korrigieren, falls das Zertifikat auf einen anderen Namen ausgestellt werden soll.
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Schulungsunterlagen auswählen: Nach der Identitätsbestätigung erhalten Sie Zugang zu unseren Schulungsunterlagen. Diese umfassen sowohl schriftliche Materialien, begleitendes Videomaterial in verschiedenen Sprachen (siehe oben).
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Prüfung ablegen: Nachdem Sie die Schulungsunterlagen durchgearbeitet haben, legen Sie die Prüfung zur Infektionsschutzbelehrung ab.
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Zertifikat erhalten: Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung erhalten Sie Ihr Zertifikat per E-Mail zugestellt.
Unser Online-Kurs zur Infektionsschutzbelehrung umfasst alle erforderlichen Inhalte und vermittelt Ihnen das notwendige Wissen über Infektionswege, hygienische Verhaltensregeln und Maßnahmen zur Vorbeugung von Krankheiten im Lebensmittelbereich. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie eine offizielle Bescheinigung, die Ihre Teilnahme und Ihr erworbenes Wissen bestätigt.





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Sie erhalten Ihr Zertifikat sofort nach der Prüfung
Wichtiger Hinweis: Für die Teilnahme an unserem Online-Kurs zur Infektionsschutz Nachfolgebelehrung benötigen wir von Ihnen folgende Informationen: Eine gültige E-Mail-Adresse, eine gültige Telefonnummer sowie ein Foto der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises oder Reisepasses. Wir bitten Sie, diese Informationen entsprechend bereitzuhalten.
Rückgabe/Widerruf: Bitte beachten Sie, dass es sich bei unseren Kursen um digitale Produkte handelt, die Ihnen unmittelbar nach Ihrer Bestellung zum Download online zur Verfügung gestellt werden. Aufgrund dieser Art des Produkts besteht kein Rückgabe- oder Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 5 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Datenschutz: Mit einer Bestellung auf unserer Webseite, sei es kostenfrei oder kostenpflichtig, stimmen Sie der Speicherung Ihrer Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zu. Wir legen großen Wert auf den Schutz Ihrer persönlichen Informationen und behandeln diese vertraulich gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen.


