Offizielles Gesundheitszeugnis online beantragen

Erhalte deine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) bequem von zu Hause. Ohne Termin beim Gesundheitsamt, sofort startklar und staatlich anerkannt.

Wir bieten Gesundheitszeugnisse für Endkunden sowie für Unternehmen an.
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Was ist ein Gesundheitszeugnis und wer benötigt es?

Wenn du gewerblich mit Lebensmitteln arbeitest, benötigst du nach §§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) eine Bescheinigung über eine Erstbelehrung – oft als Gesundheitszeugnis bezeichnet. Dies gilt für dich, wenn du in der Gastronomie, in Küchen, im Lebensmittelverkauf oder in der Gemeinschaftsverpflegung tätig bist. So wird die Ausbreitung von Krankheitserregern verhindert und die Hygiene an deinem Arbeitsplatz gesichert.

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Kurz-FAQ

Frage 1: Wie lange ist das Gesundheitszeugnis gültig?

Antwort: Deine Erstbelehrung darf bei Arbeitsaufnahme nicht älter als 3 Monate sein. Danach ist sie lebenslang gültig, sofern alle zwei Jahre eine Folgebelehrung erfolgt.

Frage 2: Ist das Online-Zeugnis deutschlandweit anerkannt?

Antwort: Ja, unsere Online-Belehrung erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen nach § 43 IfSG und ist bei allen deutschen Gesundheitsämtern und Arbeitgebern gültig.

Frage 3: Wie läuft die Online-Identitätsprüfung ab?

Antwort: Ganz einfach per Ausweis-Check. Du benötigst lediglich ein gültiges Ausweisdokument und eine Kamera an deinem Gerät.