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Video-Kurs, Prüfung, Zertifkat

Folgebelehrung für Unternehmen nach §§ 42, 43 IfSG

Folgebelehrung für Unternehmen nach §§ 42, 43 IfSG

✓rund um die Uhr ✓deutschlandweit anerkannt ✓10 Min. bis zum Zertifikat

Normaler Preis €18,00 EUR
Normaler Preis €0,00 EUR Verkaufspreis €18,00 EUR
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inkl. MwSt. Onlinekurs!

Unsere Infektionsschutzbelehrungen, konform mit den §§ 42 und 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), bieten Unternehmen, Gewerbetreibenden sowie Einrichtungen wie Krankenhäusern und Pflegeheimen die Gewissheit, allen gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Unabhängig von der Größe Ihres Personals, ob klein, mittel oder groß, gewährleistet unser innovatives System vollumfänglichen Schutz.

Legen Sie einfach die benötigte Anzahl an Belehrungen in Ihren Warenkorb und schließen Sie die Bestellung ab. Durch unser professionelles und benutzerfreundliches Verfahren erhalten Sie nach der Bestellung lediglich einen einzigen Link, den Sie an Ihre Mitarbeitenden weiterleiten können, die an der Belehrung teilnehmen müssen. Unser System übernimmt daraufhin inklusive der Personalausweiskontrolle alle weiteren Schritte automatisch.

Während des Prozesses kann jeder Teilnehmende aus 19 verschiedenen Sprachen wählen. Der Kurs beinhaltet umfassendes Video- und Textmaterial sowie eine abschließende Prüfung, die nach erfolgreichem Bestehen von unseren zertifizierten Ärzten validiert wird. Im Anschluss erhalten die Kursteilnehmer per E-Mail ein persönliches Zertifikat, welches nur noch unterschrieben an Sie vorgelegt werden muss.

Zudem gewährleisten unsere Systeme durch die Implementierung höchster Sicherheitsstandards – insbesondere durch fortschrittliche Verschlüsselungstechnologien – einen umfassenden Schutz sensibler Daten, wie Ausweisdokumente und Fotografien, selbst im Falle von Bedrohungen aus dem Cyberraum. Darüber hinaus entsprechen wir vollumfänglich den strengen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Bezug auf den Umgang mit persönlichen Daten.

Vollständige Details anzeigen
  • Siegel vom Gesundheitszeugnis
Kenneth M.
"Meine neuen Mitarbeiter wurden easy nachts zum Infektionsschutz belehrt! Alles online und wir waren sofort startklar"
Kenneth M.
Berlin
Yiliz F.
"Ich habe das Gesundheitszeugnis für meinen neuen Job ganz einfach auf dem Handy gemacht. Super easy und das Zertifikat für meinen Chef war auch sofort per E-Mail da."
Yiliz F.
Köln
Georg F.
"Dein-gesundheitszeugnis.de hat es mir ermöglicht, schnell und effizient Gesundheitszeugnisse für mein Team zu beschaffen, was die Einhaltung der Hygienestandards in meinem hochklassigen Restaurant spielend leicht macht."
Georg F.
Inhaber mehrerer Restaurants
Maximilian S.
"Als Restaurantbetreiber ist es meine oberste Priorität, die Hygienestandards zu wahren und die Gesundheit meiner Gäste und Mitarbeiter zu schützen. Die Plattform dein-gesundheitszeugnis.de hat uns dabei unterstützt, dieses Ziel mit Leichtigkeit zu erreichen. Die Möglichkeit, Gesundheitszeugnisse schnell und unkompliziert online zu erlangen, hat den administrativen Aufwand deutlich reduziert."
Maximilian S.
Frankfurt a. Main

Minimieren Sie schnell & reibungslos Ihren administrativen Aufwand

Mit unserer Lösung für Unternehmen & Personalverantwortliche stellen Sie einfach und effektiv sicher, dass Sie im Bereich der Infektionsschutzbelehrung stets rechtskonform aufgestellt sind.

FAQ – Folgebelehrung für Unternehmen 

Was ist die Folgebelehrung und wer muss sie absolvieren?

Die Folgebelehrung ist die gesetzlich vorgeschriebene Wiederholungsbelehrung nach § 43 IfSG. Sie muss spätestens alle zwei Jahre durchgeführt und dokumentiert werden – für alle Beschäftigten, die mit Lebensmitteln arbeiten.

Wie läuft die Folgebelehrung online ab?

Nach der erfolgreichen Online-Verifikation erhalten Ihre Mitarbeitenden sofort Zugriff auf das kompakte Video-Training. Nach Abschluss wird das Teilnahmezertifikat automatisch erstellt und steht Ihnen direkt im Unternehmens-Dashboard zum Download bereit. Der Zugriff erfolgt bequem über den Menüpunkt „Login für Unternehmen“ auf unserer Hauptseite.

Wie lange dauert der Kurs?

In der Regel dauert der Kurs unter 10 Minuten bei der Folgebelehrung. Die Schulung kann auf PC, Tablet oder Smartphone durchgeführt werden.

Wie verwalte ich die Belehrungen meiner Mitarbeitenden?

Der Unternehmens-Login dient der Verwaltung Ihrer Käufe und Zugänge sowie dem Fortschritt der einzelnen Belehrungen. Ihre Mitarbeitenden leiten Ihnen das per E-Mail erhaltene Teilnahmezertifikat nach Erhalt weiter. Sie dokumentieren die Folgebelehrung gemäß § 43 Abs. 4 IfSG im Betrieb.

Wie erfolgen Buchung und Abrechnung?

Sie können Sammelkäufe tätigen und erhalten automatisch eine ordnungsgemäße PDF-Rechnung mit Ihren Firmendaten.

Nicht alle Fragen beantwortet?

Hier finden Sie die häufigsten Fragen beantwortet sowie den Ablauf der Online Gesundheitsbelehrungen Schritt-für Schritt erklärt:

Hinweis des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP)

Anlässlich aktueller Vollzugshinweise des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) bezüglich der örtlichen Zuständigkeit und der Gebühren möchten wir Ihnen Folgendes mitteilen, verbunden mit dem Hinweis, dass auch wir als beauftragte Ärzt*innen hieran gebunden sind: Unsere Tätigkeit als beauftragte Ärzt*in ist örtlich auf den Zuständigkeitsbereich des beauftragenden Gesundheitsamtes, in unserem Fall also des Öffentliches Gesundheitswesen des Landratsamtes Münchens, beschränkt. Dieser umfasst das Gebiet des Landkreises Münchens. Der Zuständigkeitsbereich richtet sich regelmäßig nach dem Wohnort (als 'gewöhnlichen Aufenthaltsort') der zu belehrenden Person, der somit im Landkreis München liegen muss.

In Einzelfällen, z.B. bei Sammelbelehrungen in Präsenz in Schulen, ist abweichend eine Zuständigkeit nach dem Tätigkeitsort vertretbar.

Vorbehaltlich zukünftiger Vollzugshinweise hinsichtlich der Umsetzung der digitalen Zuständigkeitsprüfung durch das StMGP hält es das StMGP derzeit für vertretbar, auf der entsprechenden Website darauf hinzuweisen, dass eine örtliche Zuständigkeit grundsätzlich nur dann besteht, wenn der Wohnort oder ständige Aufenthaltsort im Landkreis München liegt.

Hierauf haben wir hiermit hingewiesen.

Auch bei einer Online-Belehrung als Einzelbelehrung muss in geeigneter Weise sichergestellt werden, dass die belehrte Person persönlich anwesend ist und das Erlernte verstanden hat, z.B. durch eine Verständnisüberprüfung.

Dies haben wir durch unsere Prüfung ebenfalls berücksichtigt.