Zulassung zur Ausstellung von Gesundheitszeugnissen nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Dr. med. Wolfgang Meierin und Dr. med. Michael Deutmarg sind vom Landratsamt München offiziell beauftragt, Belehrungen und Bescheinigungen nach § 43 IfSG durchzuführen und Gesundheitszeugnisse auszustellen.
Diese behördliche Zulassung bestätigt, dass die Schulungsinhalte exakt den gesetzlichen Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (§§ 42, 43 IfSG) entsprechen.
Damit ist jedes ausgestellte Gesundheitszeugnis rechtlich gültig und bundesweit anerkannt, da es auf der Grundlage einer amtlichen Beauftragung erfolgt.
Auf Anfrage können die Beauftragungen vorgezeigt werden: medical@dein-gesundheitszeugnis.de
Die Gleichstellung mit der amtlichen Belehrung beim Gesundheitsamt ist somit sichergestellt – dein Zertifikat erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen für Tätigkeiten im Lebensmittelbereich.
Warum die behördliche Zulassung wichtig ist
Damit ein Gesundheitszeugnis gültig ist, darf die Belehrung nur von einem Arzt oder einer Ärztin durchgeführt werden, die vom zuständigen Gesundheitsamt offiziell beauftragt wurde.
Diese Beauftragung stellt sicher, dass die Inhalte der Belehrung dem Infektionsschutzgesetz (§§ 42, 43 IfSG) entsprechen und die Ausstellung des Zertifikats rechtlich zulässig ist.
Unsere Ärztinnen und Ärzte sind beauftragt, solche Belehrungen nach § 43 IfSG durchzuführen und die entsprechenden Gesundheitszeugnisse auszustellen.
Damit ist gewährleistet, dass dein Zertifikat dieselbe Gültigkeit hat wie eines, das du direkt beim Gesundheitsamt erhalten würdest.