Gesundheitsbelehrung online nach § 43 IfSG
Die Gesundheitsbelehrung (auch Belehrung nach § 43 IfSG oder Infektionsschutzbelehrung genannt) ist Pflicht für Tätigkeiten mit Lebensmitteln. Bei uns absolvierst du die Gesundheitsbelehrung 100 % online – schnell, anerkannt und in 15 Minuten erledigt.
Bekannt auch als Gesundheitsbelehrung, Gesundheitsbelehrung nach § 43, Gesundheitsbelehrung online, Belehrung Gesundheit, Belehrung nach Infektionsschutzgesetz — alle Begriffe bezeichnen die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung nach §§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Bei uns absolvierst du sie 100 % online — ohne Termin, deutschlandweit anerkannt.
So läuft die Gesundheitsbelehrung online ab:
1. Online starten
Starte direkt online – jederzeit, ohne Termin und ohne Wartezeit.
2. Inhalte durchlaufen
Du erhältst alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen verständlich aufbereitet (Video-Schulung in 19 Sprachen).
3. Prüfung absolvieren
Beantworte direkt im Anschluss die Fragen zur Belehrung – meist in 15–30 Minuten erledigt.
4. Zertifikat erhalten
Nach erfolgreichem Abschluss erhältst du dein Zertifikat (Gesundheitsbelehrung) sofort per E-Mail.
Wer benötigt eine Gesundheitsbelehrung?
Lebensmittel, Gastronomie und Pflege
- Gastronomie und Service
- Küchenpersonal in Kantinen, Kitas, Schulen, Kliniken
- Verkaufspersonal in Bäckereien, Metzgereien, Lebensmittelgeschäften
- Catering und Eventpersonal
- Mitarbeiter:innen in Pflege mit Lebensmittelkontakt
Vorteile der Online-Belehrung
- Komplette Gesundheitsbelehrung online – ohne Termin
- Sofort Zertifikat per E-Mail nach bestandener Prüfung
- Deutschlandweit gültig – gleichwertig mit dem Gesundheitsamt
- In 19 Sprachen verfügbar
- Auch am Wochenende und nachts verfügbar
Wie lange dauert die Gesundheitsbelehrung?
Die komplette Belehrung inklusive Prüfung dauert in der Regel nur 15–30 Minuten. Dein Zertifikat erhältst du direkt im Anschluss per E-Mail — ohne Termin, ohne Wartezeit.
Ist die Gesundheitsbelehrung offiziell gültig?
Ja — die Belehrung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (§ 43 IfSG) und ist deutschlandweit von Arbeitgebern, Behörden und Gesundheitsämtern anerkannt. Sie ist gleichwertig mit einer Belehrung beim Gesundheitsamt vor Ort.
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Direkt online, in 15 Minuten erledigt — Zertifikat sofort per E-Mail.
Häufige Fragen zur Gesundheitsbelehrung
Was ist eine Gesundheitsbelehrung?
Die Gesundheitsbelehrung ist die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Sie ist Pflicht für alle, die mit Lebensmitteln arbeiten.
Was ist der Unterschied zwischen Gesundheitsbelehrung und Gesundheitszeugnis?
Es gibt keinen rechtlichen Unterschied. Beides meint die Belehrung nach §§ 42, 43 IfSG – ebenso wie „Infektionsschutzbelehrung“ oder „Hygienebelehrung“.
Ist die Gesundheitsbelehrung online gültig?
Ja. Die Online-Belehrung erfolgt durch einen vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt nach § 43 IfSG und ist deutschlandweit anerkannt.
Wie läuft die Gesundheitsbelehrung online ab?
Du kaufst den Kurs, identifizierst dich per Ausweis, schaust das Video, machst die Prüfung – und das Zertifikat kommt sofort per E-Mail.
Wie oft muss ich die Gesundheitsbelehrung wiederholen?
Die Erstbelehrung ist einmalig, der Arbeitgeber muss aber alle 2 Jahre eine Folgebelehrung durchführen.