Bestätigung des Landratsamtes über die Zulassung, Bescheinigungen gem. §43 IfSG (Gesundheitszeugnisse) auszustellen
Herr Wolfgang Meierin verfügt seit 2003 über die Zulassung, Bescheinigungen gem. §43 IfSG auszustellen, im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes München.
Warum die behördliche Zulassung wichtig ist
Damit ein Gesundheitszeugnis gültig ist, darf die Belehrung nur von einem Arzt oder einer Ärztin durchgeführt werden, die vom zuständigen Gesundheitsamt offiziell beauftragt wurde.
Diese Beauftragung stellt sicher, dass die Inhalte der Belehrung dem Infektionsschutzgesetz (§§ 42, 43 IfSG) entsprechen und die Ausstellung des Zertifikats rechtlich zulässig ist.
Unsere Ärztinnen und Ärzte sind beauftragt, solche Belehrungen nach § 43 IfSG durchzuführen und die entsprechenden Gesundheitszeugnisse auszustellen.
Damit ist gewährleistet, dass dein Zertifikat dieselbe Gültigkeit hat wie eines, das du direkt beim Gesundheitsamt erhalten würdest.