Infektionsschutzbelehrung online nach §§ 42, 43 IfSG
Die Infektionsschutzbelehrung (auch Belehrung nach Infektionsschutzgesetz oder IfSG-Belehrung genannt) ist gesetzlich vorgeschrieben für alle, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. Bei uns absolvierst du sie vollständig online – schnell, anerkannt und in 15 Minuten erledigt.
Bekannt auch als Infektionsschutzbelehrung, Belehrung nach Infektionsschutzgesetz, IfSG-Belehrung, Belehrung § 43 IfSG, Infektionsschutzbelehrung online — alle Begriffe bezeichnen die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung nach §§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Bei uns absolvierst du sie 100 % online — ohne Termin, deutschlandweit anerkannt.
So läuft die Infektionsschutzbelehrung online ab:
1. Online starten
Starte direkt online – jederzeit, ohne Termin und ohne Wartezeit.
2. Inhalte durchlaufen
Du erhältst alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen verständlich aufbereitet (Video-Schulung in 19 Sprachen).
3. Prüfung absolvieren
Beantworte direkt im Anschluss die Fragen zur Belehrung – meist in 15–30 Minuten erledigt.
4. Zertifikat erhalten
Nach erfolgreichem Abschluss erhältst du dein Zertifikat (Infektionsschutzbelehrung) sofort per E-Mail.
Wer benötigt eine Infektionsschutzbelehrung?
Lebensmittel, Gastronomie und Pflege
- Gastronomie: Köchinnen, Servicekräfte, Bedienungen
- Lebensmittelverkauf: Bäckereien, Metzgereien, Imbisse, Cafés
- Lebensmittelproduktion und -verpackung
- Küchenpersonal in Kantinen, Kitas, Schulen, Kliniken
- Pflegekräfte mit Kontakt zu Lebensmitteln
Vorteile der Online-Belehrung
- Vollständig online – ohne Termin beim Gesundheitsamt
- In 15 Minuten erledigt – jederzeit, auch nachts & am Wochenende
- Zertifikat sofort per E-Mail nach bestandener Prüfung
- Deutschlandweit gültig und von Arbeitgebern anerkannt
- Gesetzeskonform nach §§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz
- In 19 Sprachen verfügbar
Wie lange dauert die Infektionsschutzbelehrung?
Die komplette Belehrung inklusive Prüfung dauert in der Regel nur 15–30 Minuten. Dein Zertifikat erhältst du direkt im Anschluss per E-Mail — ohne Termin, ohne Wartezeit.
Ist die Infektionsschutzbelehrung offiziell gültig?
Ja — die Belehrung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (§ 43 IfSG) und ist deutschlandweit von Arbeitgebern, Behörden und Gesundheitsämtern anerkannt. Sie ist gleichwertig mit einer Belehrung beim Gesundheitsamt vor Ort.
Verwandte Themen
Jetzt Infektionsschutzbelehrung starten
Direkt online, in 15 Minuten erledigt — Zertifikat sofort per E-Mail.
Häufige Fragen zur Infektionsschutzbelehrung
Was ist eine Infektionsschutzbelehrung?
Die Infektionsschutzbelehrung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Schulung nach §§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Sie klärt über Hygienevorschriften und Meldepflichten beim Umgang mit Lebensmitteln auf.
Ist die Infektionsschutzbelehrung online anerkannt?
Ja. Unsere Online-Belehrung erfolgt im Auftrag eines zugelassenen Arztes gemäß § 43 IfSG und ist deutschlandweit anerkannt – gleichwertig mit einer Belehrung beim Gesundheitsamt.
Wie lange ist die Infektionsschutzbelehrung gültig?
Die Erstbelehrung ist unbefristet gültig. Arbeitgeber sind verpflichtet, alle 2 Jahre eine Folgebelehrung durchzuführen. Diese kannst du hier ebenfalls online absolvieren.
Wie schnell bekomme ich mein Zertifikat?
Direkt nach bestandener Online-Prüfung erhältst du dein persönliches Zertifikat automatisch per E-Mail – meist innerhalb von 15–30 Minuten ab Start.
Was kostet die Infektionsschutzbelehrung online?
Die Online-Erstbelehrung kostet einen einmaligen Pauschalbetrag (siehe Produktseite) – deutlich günstiger und schneller als ein Termin beim Gesundheitsamt mit Wartezeit und Anfahrt.
Brauche ich für die Infektionsschutzbelehrung einen Arzt?
Nein, eine ärztliche Untersuchung ist nicht erforderlich. Die Belehrung ist eine reine Informations- und Schulungspflicht.