Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) online
Die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (kurz: IfSG-Belehrung oder Erstbelehrung nach IfSG) ist Pflicht, bevor du eine Tätigkeit mit Lebensmitteln aufnehmen darfst. Wir bieten dir die komplette Belehrung nach IfSG online an – rechtssicher, schnell und deutschlandweit anerkannt.
Bekannt auch als Belehrung nach § 43 IfSG, Belehrung nach Infektionsschutzgesetz, IfSG-Belehrung, Erstbelehrung Infektionsschutzgesetz, Belehrung §§ 42 43 IfSG — alle Begriffe bezeichnen die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung nach §§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Bei uns absolvierst du sie 100 % online — ohne Termin, deutschlandweit anerkannt.
So läuft die Belehrung nach § 43 IfSG online ab:
1. Online starten
Starte direkt online – jederzeit, ohne Termin und ohne Wartezeit.
2. Inhalte durchlaufen
Du erhältst alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen verständlich aufbereitet (Video-Schulung in 19 Sprachen).
3. Prüfung absolvieren
Beantworte direkt im Anschluss die Fragen zur Belehrung – meist in 15–30 Minuten erledigt.
4. Zertifikat erhalten
Nach erfolgreichem Abschluss erhältst du dein Zertifikat (Belehrung nach § 43 IfSG) sofort per E-Mail.
Wer benötigt eine Belehrung nach § 43 IfSG?
Lebensmittel, Gastronomie und Pflege
- Alle Personen, die erstmalig eine Tätigkeit mit Lebensmitteln aufnehmen
- Mitarbeiter in Gastronomie, Küche, Service
- Verkaufspersonal in Lebensmittelgeschäften
- Küchenkräfte in Kitas, Schulen, Kliniken, Pflegeheimen
- Catering- und Eventpersonal
Vorteile der Online-Belehrung
- Komplette IfSG-Belehrung online – ohne Termin beim Amt
- Rechtssicher gemäß §§ 42, 43 IfSG
- Zertifikat sofort als PDF per E-Mail
- Deutschlandweit anerkannt von Arbeitgebern und Behörden
- Auch für Arbeitgeber: digitale Übersicht für mehrere Mitarbeiter auf der B2B-Seite
Wie lange dauert die Belehrung nach § 43 IfSG?
Die komplette Belehrung inklusive Prüfung dauert in der Regel nur 15–30 Minuten. Dein Zertifikat erhältst du direkt im Anschluss per E-Mail — ohne Termin, ohne Wartezeit.
Ist die Belehrung nach § 43 IfSG offiziell gültig?
Ja — die Belehrung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (§ 43 IfSG) und ist deutschlandweit von Arbeitgebern, Behörden und Gesundheitsämtern anerkannt. Sie ist gleichwertig mit einer Belehrung beim Gesundheitsamt vor Ort.
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Direkt online, in 15 Minuten erledigt — Zertifikat sofort per E-Mail.
Häufige Fragen zur Belehrung nach § 43 IfSG
Was regelt § 43 Infektionsschutzgesetz?
§ 43 IfSG verpflichtet alle Personen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, vor Aufnahme der Tätigkeit eine Belehrung über Hygienevorschriften und Meldepflichten zu absolvieren.
Wer darf die Belehrung nach IfSG durchführen?
Nur das Gesundheitsamt oder ein vom Gesundheitsamt beauftragter Arzt darf die Belehrung nach § 43 IfSG durchführen. Wir sind als beauftragter Online-Anbieter zugelassen – mehr dazu auf unserer Zulassungs-Seite.
Wie läuft die Belehrung nach § 43 IfSG online ab?
Du kaufst die Belehrung, identifizierst dich per Ausweis, siehst das Schulungsvideo, beantwortest die Prüfungsfragen – und bekommst das Zertifikat sofort per E-Mail.
Wie lange ist die Erstbelehrung nach IfSG gültig?
Die Erstbelehrung ist unbefristet gültig. Der Arbeitgeber muss aber alle 2 Jahre eine Folgebelehrung durchführen.
Was passiert, wenn ich die IfSG-Belehrung nicht habe?
Ohne gültige Belehrung darf der Arbeitgeber dich nicht im Lebensmittelbereich beschäftigen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 25.000 €.