
Ihre Mitarbeiter: Zuverlässig & schnell geschult
Erstbelehrung nach §§ 42,43 IfSG
Video-Kurs, Prüfung, Zertifkat
Erstbelehrung für Unternehmen nach §§ 42, 43 IfSG
Erstbelehrung für Unternehmen nach §§ 42, 43 IfSG
✓rund um die Uhr ✓deutschlandweit anerkannt ✓15 Min. bis zum Zertifikat
Verfügbarkeit für Abholungen konnte nicht geladen werden
Unsere Infektionsschutzbelehrungen, konform mit den §§ 42 und 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), bieten Unternehmen, Gewerbetreibenden sowie Einrichtungen wie Krankenhäusern und Pflegeheimen die Gewissheit, allen gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Unabhängig von der Größe Ihres Personals, ob klein, mittel oder groß, gewährleistet unser innovatives System vollumfänglichen Schutz.
Legen Sie einfach die benötigte Anzahl an Belehrungen in Ihren Warenkorb und schließen Sie die Bestellung ab. Durch unser professionelles und benutzerfreundliches Verfahren erhalten Sie nach der Bestellung lediglich einen einzigen Link, den Sie an Ihre Mitarbeitenden weiterleiten können, die an der Belehrung teilnehmen müssen. Unser System übernimmt daraufhin inklusive der Personalausweiskontrolle alle weiteren Schritte automatisch.
Während des Prozesses kann jeder Teilnehmende aus 19 verschiedenen Sprachen wählen. Der Kurs beinhaltet umfassendes Video- und Textmaterial sowie eine abschließende Prüfung, die nach erfolgreichem Bestehen von unseren zertifizierten Ärzten validiert wird. Im Anschluss erhalten die Kursteilnehmer per E-Mail ein persönliches Zertifikat, welches nur noch unterschrieben an Sie vorgelegt werden muss.
Zudem gewährleisten unsere Systeme durch die Implementierung höchster Sicherheitsstandards – insbesondere durch fortschrittliche Verschlüsselungstechnologien – einen umfassenden Schutz sensibler Daten, wie Ausweisdokumente und Fotografien, selbst im Falle von Bedrohungen aus dem Cyberraum. Darüber hinaus entsprechen wir vollumfänglich den strengen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Bezug auf den Umgang mit persönlichen Daten.







Minimieren Sie schnell & reibungslos Ihren administrativen Aufwand
Mit unserer Lösung für Unternehmen & Personalverantwortliche stellen Sie einfach und effektiv sicher, dass Sie im Bereich der Infektionsschutzbelehrung stets rechtskonform aufgestellt sind.
FAQ – Erstbelehrung für Unternehmen
Wie funktioniert die Schulung für mehrere Mitarbeitende?
Sie können beliebig viele Belehrungen in einem Schritt bestellen. Jede Person erhält einen individuellen Zugang, absolviert die Schulung selbstständig online und erhält ihr Zertifikat automatisch per E-Mail.
Wie lange dauert die Erstbelehrung?
Der gesamte Ablauf dauert etwa 15 Minuten. Ihre Mitarbeitenden können jederzeit starten und bei Bedarf pausieren.
Ist die Online-Belehrung rechtlich anerkannt?
Ja. Die Erstbelehrung erfolgt durch einen beauftragten Arzt im Auftrag eines Gesundheitsamts und ist bundesweit gültig gemäß §§ 42, 43 IfSG.
In welchen Sprachen ist die Belehrung verfügbar?
Die Schulungsunterlagen stehen in 19 Sprachen zur Verfügung, zum Beispiel Deutsch, Englisch, Türkisch, Arabisch, Polnisch und Französisch. Der Test muss gesetzlich in deutscher Sprache absolviert werden.
Wie erfolgt die Identifikation der Teilnehmenden?
Einfach per Online-Ausweisprüfung mit Kamera. Nach erfolgreicher Verifizierung startet automatisch die Belehrung in der gewählten Sprache.
Wie erhalten die Mitarbeitenden ihr Zertifikat?
Nach Bestehen des Tests wird das Zertifikat automatisch per E-Mail an die belehrte Person gesendet. Es ist digital signiert und bundesweit anerkannt.
Wie behalte ich als Unternehmen den Überblick?
Über den Unternehmens-Login, direkt zugänglich über unser Hauptmenü, verwalten Sie Ihre Käufe und Zugänge sowie den Fortschritt der einzelnen Belehrungen.
Nicht alle Fragen beantwortet?
Hier finden Sie die häufigsten Fragen beantwortet sowie den Ablauf der Online Gesundheitsbelehrungen Schritt-für Schritt erklärt:
Hinweis des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP)
Anlässlich aktueller Vollzugshinweise des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) bezüglich der örtlichen Zuständigkeit und der Gebühren möchten wir Ihnen Folgendes mitteilen, verbunden mit dem Hinweis, dass auch wir als beauftragte Ärzt*innen hieran gebunden sind: Unsere Tätigkeit als beauftragte Ärzt*in ist örtlich auf den Zuständigkeitsbereich des beauftragenden Gesundheitsamtes, in unserem Fall also des Öffentliches Gesundheitswesen des Landratsamtes Münchens, beschränkt. Dieser umfasst das Gebiet des Landkreises Münchens. Der Zuständigkeitsbereich richtet sich regelmäßig nach dem Wohnort (als 'gewöhnlichen Aufenthaltsort') der zu belehrenden Person, der somit im Landkreis München liegen muss.
In Einzelfällen, z.B. bei Sammelbelehrungen in Präsenz in Schulen, ist abweichend eine Zuständigkeit nach dem Tätigkeitsort vertretbar.
Vorbehaltlich zukünftiger Vollzugshinweise hinsichtlich der Umsetzung der digitalen Zuständigkeitsprüfung durch das StMGP hält es das StMGP derzeit für vertretbar, auf der entsprechenden Website darauf hinzuweisen, dass eine örtliche Zuständigkeit grundsätzlich nur dann besteht, wenn der Wohnort oder ständige Aufenthaltsort im Landkreis München liegt.
Hierauf haben wir hiermit hingewiesen.
Auch bei einer Online-Belehrung als Einzelbelehrung muss in geeigneter Weise sichergestellt werden, dass die belehrte Person persönlich anwesend ist und das Erlernte verstanden hat, z.B. durch eine Verständnisüberprüfung.
Dies haben wir durch unsere Prüfung ebenfalls berücksichtigt.