
Ihre Mitarbeiter: Zuverlässig & schnell geschult
Alle Gesundheitsbelehrungen nach §§ 42,43 IfSG
Dr. med. Johannes Wiesholler
Erstbelehrung für Unternehmen nach §§ 42, 43 IfSG
Erstbelehrung für Unternehmen nach §§ 42, 43 IfSG
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Legen Sie einfach die benötigte Anzahl an Belehrungen in Ihren Warenkorb und schließen Sie die Bestellung ab. Durch unser professionelles und benutzerfreundliches Verfahren erhalten Sie nach der Bestellung lediglich einen einzigen Link, den Sie an Ihre Mitarbeitenden weiterleiten können, die an der Belehrung teilnehmen müssen. Unser System übernimmt daraufhin inklusive der Personalausweiskontrolle alle weiteren Schritte automatisch.
Während des Prozesses kann jeder Teilnehmende aus 18 verschiedenen Sprachen wählen. Der Kurs beinhaltet umfassendes Video- und Textmaterial sowie eine abschließende Prüfung, die nach erfolgreichem Bestehen von unseren zertifizierten Ärzten validiert wird. Im Anschluss erhalten die Kursteilnehmer per E-Mail ein persönliches Zertifikat, welches nur noch unterschrieben an Sie vorgelegt werden muss.
Zudem gewährleisten unsere Systeme durch die Implementierung höchster Sicherheitsstandards – insbesondere durch fortschrittliche Verschlüsselungstechnologien – einen umfassenden Schutz sensibler Daten, wie Ausweisdokumente und Fotografien, selbst im Falle von Bedrohungen aus dem Cyberraum. Darüber hinaus entsprechen wir vollumfänglich den strengen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Bezug auf den Umgang mit persönlichen Daten.



Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung, und minimieren Sie mit uns Ihren administrativen Aufwand.
Stellen Sie einfach und effektiv sicher, dass Sie im Bereich der Infektionsschutzbelehrung bestens und rechtskonform aufgestellt sind.
Hinweis des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP)
Anlässlich aktueller Vollzugshinweise des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) bezüglich der örtlichen Zuständigkeit und der Gebühren möchten wir Ihnen Folgendes mitteilen, verbunden mit dem Hinweis, dass auch wir als beauftragte Ärzt*innen hieran gebunden sind: Unsere Tätigkeit als beauftragte Ärzt*in ist örtlich auf den Zuständigkeitsbereich des beauftragenden Gesundheitsamtes, in unserem Fall also des Öffentliches Gesundheitswesen des Landratsamtes Münchens, beschränkt. Dieser umfasst das Gebiet des Landkreises Münchens. Der Zuständigkeitsbereich richtet sich regelmäßig nach dem Wohnort (als 'gewöhnlichen Aufenthaltsort') der zu belehrenden Person, der somit im Landkreis München liegen muss.
In Einzelfällen, z.B. bei Sammelbelehrungen in Präsenz in Schulen, ist abweichend eine Zuständigkeit nach dem Tätigkeitsort vertretbar.
Vorbehaltlich zukünftiger Vollzugshinweise hinsichtlich der Umsetzung der digitalen Zuständigkeitsprüfung durch das StMGP hält es das StMGP derzeit für vertretbar, auf der entsprechenden Website darauf hinzuweisen, dass eine örtliche Zuständigkeit grundsätzlich nur dann besteht, wenn der Wohnort oder ständige Aufenthaltsort im Landkreis München liegt.
Hierauf haben wir hiermit hingewiesen.
Auch bei einer Online-Belehrung als Einzelbelehrung muss in geeigneter Weise sichergestellt werden, dass die belehrte Person persönlich anwesend ist und das Erlernte verstanden hat, z.B. durch eine Verständnisüberprüfung.
Dies haben wir durch unsere Prüfung ebenfalls berücksichtigt.